Kommunen leisten bereits einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer Circular Economy im Bereich der Abfallvermeidung. Eingebettet in das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und andere Regelwerke werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen auf kommunaler Ebene vorangetrieben.
Mit der im KrWG geregelten fünfstufigen Abfallhierarchie wird der Stellenwert der Vermeidung von Abfall rechtlich verankert (§ 6 KrWG). Oberste Priorität in der Abfallhierarchie hat die Abfallvermeidung, die weiteren Stufen sind die Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, vor allem energetische Verwertung und Verfüllung, sowie an fünfter und letzter Stelle die Beseitigung (§ 6 Abs. 1 KrWG). Die Option mit den größten positiven Effekten zum Schutz von Mensch und Umwelt ist vorzuziehen (§ 6 Abs. 2 S. 1 KrWG).