In Deutschland werden jährlich circa 500 Mrd. Euro für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen von der öffentlichen Hand aufgewendet (UBA, 2022). Damit hat sie nicht nur eine dominante Rolle als Einkäufer, sondern nimmt auch einen großen Einfluss auf Innovationen auf der Nachfrageseite (ebd.). Sie kann mit der in der öffentlichen Beschaffung nachgefragten Mengen dafür sorgen, dass das Angebot von nachhaltigen Waren und Dienstleistungen auf dem Markt gestärkt wird (ebd.). Hierfür bedarf es jedoch zum Teil passender Beschaffungspraktiken, um die nachhaltige Beschaffung zu fördern (Wurster et al., 2021, S. 3).
Solche Praktiken in den Kommunen zu verankern ist eine große Herausforderung, da die Beschaffung beinahe alle kommunalen Handlungsfelder betrifft. Mit dem § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurden jedoch bereits Bestimmungen aufgegriffen, die den Einkauf von ressourcenschonenden Produkten vorsehen (Wurster et al., 2021, S. 4).
Im Hinblick auf die thematische Vielfalt der öffentliche Beschaffung bestehen auch mit den in bergisch.circular betrachteten Themen „Abfall“ und „Bauen“ große Schnittmengen, zum Beispiel hinsichtlich der Verwendung nachhaltiger Baumaterialien oder dem Umgang (Wiederverwendung, Reparatur) mit gebrauchten Produkten bzw. „(Bau)-Abfälle“ in den Kommunen. Die zum 01. August 2023 in Kraft tretende Mantelverordnung stellt hierfür ein passendes Beispiel für die Vernetzung aller drei Themenfelder dar.